OpenAI und Google lehnen die Pläne Großbritanniens ab, die eine freie Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum KI-Training mit Opt-Out vorsieht.
Die britische Regierung sieht sich mit erheblichem Widerstand von OpenAI und Google konfrontiert. Ihre Pläne zur Regelung des Urheberrechts bei der Nutzung von Online-Inhalten für das Training Künstlicher Intelligenz stoßen dort auf wenig Gegenliebe. Die Vorschläge der Regierung sehen eine erlaubte Verwendung von öffentlich zugänglichen Inhalten für kommerzielle KI-Trainingszwecke ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber vor - es sei denn, diese widersprechen dem ausdrücklich.
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Die Reaktion der Tech-Unternehmen erfolgte auf eine Konsultation der britischen Parlamentskommission für Wissenschaft, Innovation und Technologie, nachdem deren Vertreter es zuvor abgelehnt hatten, vor den Abgeordneten zu ihren jeweiligen Positionen auszusagen. Die Einwände der Unternehmen erzeugen zusätzlichen Druck auf die Regierung, deren Pläne bereits Kritik von Kreativen und Gesetzgebern hervorgerufen hatten.
Die Regierung schlägt vor, die Urheberrechtsgesetze zu ändern und gleichzeitig strengere Transparenzanforderungen für KI-Firmen einzuführen. Wie das Magazin Politico berichtet, sollen verschiedene Ministerien planen, technische Lösungen zur Umsetzung dieser Bedingungen zu veröffentlichen, um die Kritik an den Plänen zu mildern.
OpenAI droht Großbritannien mit Standortnachteilen
OpenAI erklärte in seiner Antwort, dass Erfahrungen aus anderen Rechtsordnungen, einschließlich der EU, zeigen, dass Opt-Out-Modelle mit erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden seien. Zudem argumentierte das Unternehmen, dass Transparenzpflichten Nachteile für den britischen Markt bedeuten könnten. OpenAI betonte die einzigartige Chance Großbritanniens, sich als europäisches Zentrum für KI zu etablieren, indem es Entscheidungen trifft, die politische Unsicherheit vermeiden, Innovation fördern und wirtschaftliches Wachstum antreiben. Das Unternehmen forderte eine umfassende Ausnahme vom Urheberrecht für das Training von KI-Modellen. OpenAI ist der Ansicht, dass eine breite Ausnahme für Text- und Data-Mining (TDM) der effektivste Weg für die britische Regierung sei, die Vorteile von KI für ihre Bürger zu erschließen und gleichzeitig die legitimen Interessen der Urheberrechtsinhaber zu wahren.
OpenAI behauptet, dass ein Mangel an klaren und skalierbaren technischen Standards in der EU im Bereich der Opt-Out-Systeme zu Unsicherheit sowohl bei KI-Unternehmen als auch bei Rechteinhabern geführt hätten.
Google: Wer seine Inhalte sperren möchte, kann das tun, lehnt Vergütung aber ab
Auch Google äußerte sich kritisch zu den Plänen und wies darauf hin, dass Rechteinhaber bereits jetzt die Möglichkeit hätten, Web-Crawler am Abrufen von Inhalten zu hindern und somit ihre Inhalte vom KI-Training auszuschließen. Das Unternehmen erklärte allerdings auch, dass diejenigen, die sich gegen das KI-Training ihrer Daten entscheiden, nicht unbedingt einen Anspruch auf Vergütung hätten, wenn ihre Inhalte dennoch im Trainingsdatensatz eines Modells erscheinen. Google betonte, dass das Training auf dem offenen Web frei sein müsse. Ähnlich wie OpenAI warnt Google vor übermäßigen Transparenzanforderungen, weil diese die KI-Entwicklung behindern und die Wettbewerbsfähigkeit Großbritanniens in diesem Bereich beeinträchtigen könnten.
Beide Unternehmen hatten im vergangenen Monat die US-Regierung aufgefordert, sich gegen Bemühungen ausländischer Regierungen zu stellen, die vermeintlich belastende Urheberrechts- und Transparenzpflichten auferlegen wollen.
Noch keine Entscheidung gefallen
Die britische Regierung hat über 11.000 Antworten auf ihre Konsultation erhalten. Ein Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft, Innovation und Technologie versicherte, dass noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen worden seien. Man nehme die Rückmeldungen sorgfältig zur Kenntnis und stehe weiterhin im Austausch mit Technologieunternehmen, der Kreativwirtschaft und dem Parlament, um den eigenen Ansatz zu gestalten. Es wurde betont, dass keine Änderungen vorgenommen würden, bis man davon überzeugt, einen praktikablen Plan zu haben, der alle Ziele erreiche.
Die Verwendung von Daten aus dem Web zum Training von KI-Modellen ist Gegenstand vieler Diskussionen. Letztendlich geht es um die Frage, ob es den Anbietern von LLMs und KI-Anwendungen gestattet sein soll, die öffentlich verfügbaren Daten zu verwenden, um diese zum Beispiel zum Erzeugen von Texten, Bildern, Videos oder Musik nutzen zu können. Manche Urheber sehen sich durch eine ungefragte Nutzung ihrer Daten ohne entsprechende Kompensation um die Erträge ihrer Arbeit gebracht - und das umso mehr, als die Nutzung von KI-Tools die Nachfrage nach urheberrechtlich geschützten Werken zusätzlich reduzieren dürfte.