Vor der mutmaßlich im August fallenden Entscheidung über die gegen Google verhängten Maßnahmen in den USA bezweifelt der vorsitzende Richter, dass eine Bereitstellung von Googles Suche-Index für KI-Unternehmen notwendig ist. Gleichzeitig bezeichnet er den Verkauf von Chrome als "saubere Maßnahme".
Nachdem ein US-Gericht im vergangnen Jahr befunden hatte, dass Google ein Monopol auf dem Suchemarkt innehabe, geht es jetzt um die Frage, welche Maßnahmen gegen den Konzern verhängt werden, um die Situation zu verändern. Das US-Justizministerium hatte beispielsweise gefordert, Google müsse den Chrome-Browser verkaufen. Mit einer Entscheidung wird im August gerechnet.
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Vorstellungen der Parteien über Gegenmaßnahmen gehen weit auseinander
In einer Anhörung hat nun der vorsitzende Bezirksrichter Amit Mehha beide Seiten befragt, wie weit die Maßnahmen gehen sollten, um Googles Monopol zu begrenzen. Wie das Wall Street Journal berichtet, argumentiert das US-Justizministerium, dass KI-Systeme wie Google Gemini oder OpenAIs ChatGPT den "neuen Zugangspunkt zur Suche" darstellen und somit ein Schlüsselbereich für den zukünftigen Wettbewerb seien.
Um den Wettbewerb zu stärken, schlägt die Regierung eine Reihe weitreichender Maßnahmen vor. Dazu gehören die erzwungene Veräußerung des Chrome-Browsers, das Verbot von Zahlungen an Apple, um als Standardsuchmaschine in Safari eingestellt zu werden, und die Verpflichtung zur Weitergabe von Suchdaten an Konkurrenten. Das Ministerium rechtfertigt diese potenziell harten Eingriffe mit einem rechtlichen Maßstab, der im Fall gegen Microsoft vor über zwanzig Jahren etabliert wurde.
Googles Anwalt, John Schmidtlein, widersprach den Forderungen der Regierung. Er argumentierte, dass das Justizministerium die erforderliche Beweislast für so drastische Maßnahmen nicht erbracht habe. Laut Schmidtlein konnte die Regierung nicht nachweisen, dass Googles exklusive Verträge mit Geräteherstellern wie Apple die Hauptursache für die Aufrechterhaltung seines Monopols gewesen seien. Er betonte, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen eine kausale Verbindung zwischen Googles Handlungen und dem Monopol erfordern würden, die nicht bewiesen sei. Google selbst schlug mildere Abhilfemaßnahmen vor, darunter die Anpassung seiner Exklusivverträge mit Partnern wie Apple, Mozilla und Android, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Google, das einen Marktanteil von rund 90 Prozent an Online-Suchanfragen hält, hat zudem angekündigt, die Entscheidung des Richters anzufechten.
Mehta fragte auch, ob eine erzwungene Veräußerung von Chrome "sauberer und eleganter" wäre als andere Maßnahmen zur Verbesserung des Suchwettbewerbs. Googles Anwalt entgegnete, dass der mögliche Schaden durch einen Verkauf von Chrome jeden spekulativen Nutzen überwiegen würde.
Richter sieht Unterschiede zwischen neuen KI-Technologien und dem allgemeinen Suchmaschinenmarkt
Die Frage, ob KI-Unternehmen, die keine traditionellen Suchmaschinen entwickeln wollen, Zugang zu Googles wertvollen Suchdaten erhalten sollten, um effektiv mit Gemini konkurrieren zu können, wurde ebenfalls vom Richter aufgeworfen. Mehta äußerte Zweifel, ob die neuen KI-Technologien in die Definition des allgemeinen Suchmaschinenmarktes passen, um solche Forderungen zu rechtfertigen.
Vermutlich im August also wird das Gericht seine Entscheidung fällen. Noch ist völlig unklar, wie diese lauten wird. Es können sich jedoch weitreichende Folgen für den Suchmaschinen- und auch für den KI-Markt ergeben. Angesichts des danach noch möglichen weiteren Rechtswegs kann es noch Jahre dauern, bis mögliche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden müssen.
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