Back Button Hijacking: Können Hinweise beim Abbruch eines Formulars kritisch sein?
Bild KI-generiert
Auch Hinweise beim Verlassen eines nicht ausgefüllten Formulars per Back Button oder Empfehlungslinks beim Verlassen einer Website können unter Umständen für Google kritisch sein. Nutzer, die klar die Absicht haben, zurückzukehren, sollten nicht daran gehindert werden.
Seit dem 15. Juni dieses Jahres geht Google gegen das sogenannte Back Button Hijacking vor. Darunter versteht man Aktionen, die beim Betätigen des Zurück-Buttons im Browser durchgeführt werden, zum Beispiel, um den Nutzer daran zu hindern, von der Website zurück zu den Suchergebnissen zu gelangen.
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Was allerdings genau unter den Aspekt des Back Button Hijackings fällt, wirft Fragen auf. So wurde zum Beispiel in den japanischen Google Webmaster Office Hours vom Juni die Frage gestellt, ob ein Hinweis beim Abbrechen eines Formulars oder Empfehlungslinks beim Verlassen einer Seite auch als Back Button Hijacking gelten würden.
Die Antwort von Google darauf lautete, man könne das nicht allgemein sagen. Wenn ein Nutzer jedoch klar die Absicht habe, über den Back Button zurückzukehren, dann sollte er nicht daran gehindert werden. Trete dies nur auf einzelnen Seiten auf, sei dies unkritisch. Bei häufigen Einstiegsseiten sollte das Verhalten aber an die Nutzererwartungen angepasst werden.
Zu einer guten User Experience gehört es, den Seitenbesuchern die Nutzung der Website so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Dazu gehört auch das schnelle Verlassen der Website, wenn das gewünscht ist. Jede Website, die dagegen verstößt, muss mit negativen Konsequenzen durch Google rechnen.

























