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SEO-News

Site Reputation Abuse: Google setzt manuelle Maßnahmen in Europa zum 30.8. aus

Christian Kunz
28. August 2026
Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026
Google EU

Bild KI-generiert

Google wird manuelle Maßnahmen gegen Websites aufgrund von Verletzungen der Site Reputation Abuse Policy im europäischen Wirtschaftsraum zum 30. August aussetzen. Das bedeutet. Inhalte von Drittanbietern können ab diesem Tag wieder von der Stärke anderer Domains profitieren.

 

 

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Man kann es wohl fast als Paukenschlag bezeichnen: Google hat angekündigt, manuelle Maßnahmen gegen Websites, die wegen Verletzungen der Site Reputation Abuse verhängt wurden, im europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr umzusetzen. Das betrifft neben der EU auch Norwegen, Island und Liechtenstein.

Konkret bedeutet das: Wenn es auf einer Website Inhalte gibt, die von Drittanbietern bedient werden, die wiederum von der Stärke der gastgebenden Domain profitieren, werden dies betreffende manuelle Maßnahmen für Nutzer innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums nicht mehr spürbar sein.

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Anders verhält es sich für Nutzer außerhalb dieses Gebiets: Für sie greifen manuelle Maßnahmen, was bedeuten kann, dass die betreffenden Inhalte nicht mehr oder auf schlechteren Positionen in Google angezeigt werden.

Weiterhin gilt grundsätzlich, dass entsprechende manuelle Maßnahmen nur die jeweiligen Bereiche der Websites betreffen, nicht aber die Website insgesamt. Betreiber von Websites werden auch weiterhin darüber informiert, wenn eine manuelle Maßnahme gegen sie wegen des Verstoßes gegen die Site Reuptation Abuse Policy verhängt wurde.

 

Google: Update zur Site Reputation Abuse Policy im europäischen Wirtschaftsraum

 

Betroffen sind zum Beispiel Anbieter von Whitelabel-Lösungen für Gutscheine, Games und Ratgeber, die ihre Inhalte in Unterverzeichnissen großer und bekannter Websites platzieren - zum Beispiel auf großen News-Websites.

Im Mai hatte es erstmals Berichte darüber gegeben, dass Google die Maßnahmen gegen Site Reputation Abuse in Europa aussetzen könnte.

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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