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Google AdSenseLaut Aussage auf einem Online-Forum hat ein Google-Mitarbeiter die Einhaltung der EU-Cookie-Richtlinie für US-Publisher freigestellt - zumindest drohten diesen demnach keine Konsequenzen durch Google.

Im Juli war Google auf die Publisher seines Werbedienstes AdSense zugegangen und hatte die Einhaltung der EU-Richtlinie für Cookies gefordert. Demnach müssen Webseitenbetreiber, die Cookies auf ihren Webseiten einsetzen, von den Besuchern der Webseite dazu deren Zustimmung einholen. Informationen dazu und zur technischen Einbindung solcher Zustimmungsmöglichkeiten bietet Google auf der Seite cookiechoices.org.

Unklar ist jedoch, welche Konsequenzen solchen Publishern drohen, die sich nicht an Googles Vorgaben halten. Zumindest für US-Publisher könnte diese Frage nun beantwortet sein: keine. Das zumindest geht aus dem Post eines Nutzers auf Webmaster World hervor, der in dieser Angelegenheit mit einem AdSense-Mitarbeiter gesprochen haben will:

"My friend attended PubCon and spoke to the Adsense speaker one on one. He was told, from what I was told, that Adsense was leaving it up to the publishers on how they wanted to handle the EU Cookie law and they would NOT be banning accounts of users who fail to meet the EU directive. [...]

I should note when my buddy spoke to Adsense speaker one on one, he was asking questions from the position of a U.S. publisher. I have no idea if they are taking a different position with non-U.S. publishers or sites that are specifically targeting EU traffic."

Wenn die Aussage des Nutzers stimmt, dann würde Google es zumindest den US-Publishern freistellen, ob sie die EU-Cookie-Richtline umsetzen wollen. Wie es für Publisher aus der EU aussieht, ist dagegen weiterhin unklar.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass neben den Maßnahmen durch Google selbst auch mögliche rechtliche Konsequenzen drohen, wenn man als Seitenbetreiber innerhalb der EU gegen die Cookie-Richtlinie verstößt. Wie die Situation in Deutschland zu beurteilen ist, wird derzeit noch unterschiedlich bewertet (Stand: Juli 2015). Während das Bundeswirtschaftsministerium der Auffassung ist, die Richtlinie sei bereits in deutsches Recht umgesetzt, bezweifelt eine Studie der Europäischen Kommission dies.

 

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