Bing hatte es vorgemacht, jetzt zieht Google nach: Es gibt ein neues Werkzeug in den Google Webmaster Tools, mit dem unerwünschte Links abgewertet werden können. Eine derartige Funktion war schon lange gefordert worden. Hintergrund ist vor allem das so genannte "Negative SEO", bei dem versucht wird, Konkurrenten mit Hilfe von schlechten Links zu schaden. Oftmals ist es nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich, solche Links löschen zu lassen.
Bereits im Juli hatte Bing in seinen Webmaster Tools eine Funktion namens "Disavow Links" eingeführt. Der Vorteil besteht darin, dass man sich von ungeliebten Links distanzieren kann, die auf normalem Wege nur schwer entfernt werden können. Negative Links können der Reputation einer Webseite schaden und werden auch genutzt, um Konkurrenten in Misskredit zu bringen (Negative SEO).
Einfache Nutzung
Nun hat Google nachgezogen und bietet eine ähnliche Funktion an. Die Nutzung ist recht komfortabel. Es ist entweder möglich, einzelne URLs oder komplette Domains in ein normales Textfile zu schreiben und dieses dann hochzuladen. Ein solches Textfile zeigt das folgende Beispiel:
# Einzelne URLs abwerten
example.com/seite1.html
example.com/seite3.html
# Ganze Domain abwerten
domain: spamdomain.com
Einzelne URLs werden direkt in das Dokument eingetragen. Zum Abwerten einer kompletten Domain muss voranstehend noch domain:
geschrieben werden. Das Tool ist in den Webmaster Tools unter dieser URL zu finden.
Einsatz mit Bedacht und ohne Gewähr
Googles Matt Cutts erklärt das Tool in einem recht umfangreichen Video (knapp zehn Minuten). Dabei weist er darauf hin, dass das Tool erst dann zum Einsatz kommen sollte, wenn vergeblich versucht wurde, Links entfernen zu lassen. Angesichts der doch recht langen Wartezeit, die bis zum Abwerten eingereichter Links verstreichen kann, sollte besonderer Wert auf Sorgfältigkeit gelegt werden. Die Rücknahme irrtümlich vorgenommener Abwertungen dauert dann nämlich entsprechend länger. Abgewertete Links werden dann wie Nofollow-Links behandelt. Damit ist nicht auszuschließen, dass nicht doch noch eine Restwirkung bestehen bleibt. Dazu kommt, dass es keine Gewähr für die Berücksichtigung der eingereichten Abwertungen gibt.
Link auf die Hilfeseite bei Google
Link auf den offiziellen Blogeintrag in den Google Webmaster Tools
Von Christian Kunz+
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