Der Ort, an dem die XML-Sitemap für eine Webseite abgelegt ist, spielt so lange keine Rolle, wenn die Sitemap in der robots.txt aufgeführt ist.
XML-Sitemaps unterliegen gewissen Beschränkungen: So berücksichtigt Google beispielsweise nur URLs, die sich im oder unterhalb des Verzeichnisses befinden, in dem die Sitemap abgelegt ist - es sei denn, die Sitemap wird per Google Search Console eingereicht.
Man hat jedoch auch die Möglichkeit, eine Sitemap auf einem fremden Server oder Host abzulegen. Dann ist aber darauf zu achten, dass die Sitemap in der robots.txt-Datei der Webseite aufgeführt ist, für welche die Sitemap gelten soll. Laut Johannes Müller ist die Sitemap dann für die Webseite gültig, für die auch die robots.txt gültig ist - egal, wo die Sitemap abgelegt ist:
Zu empfehlen ist, eine XML-Sitemap im Hauptverzeichnis der Webseite abzulegen, für die sie gültig ist, die Sitemap per Google Search Console anzumelden und sie in der robots.txt anzugeben. Dann kann im Grunde nichts mehr schiefgehen.
Titelbild: Copyright teguhjatipras - Fotolia.com