Die Teilnahme an Blogwettbewerben, die das Setzen eines Backlinks auf die Seite des Veranstalters voraussetzen, verstößt gegen Googles Webmaster-Richtlinien.
Blogwettbewerbe können eine Möglichkeit sein, einen Blog besser bekannt zu machen und einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Bei manchen solcher Wettbewerbe ist eine Teilnahmevoraussetzung, dass von den Blogs der Kandidaten ein Backlink auf die Webseite des Veranstalters gesetzt wird.
Diese Praxis verstößt jedoch gegen Googles Webmaster-Richtlinien. Das betonte Johannes Müller auf Twitter. Solche Pflicht-Links könnten sich negativ auf die linkgebende Seite und die Zielseite auswirken:
Unproblematisch dürften dagegen Links sein, die auf "nofollow" gesetzt sind. Falls das Setzen eines solchen Links zu den Teilnahmebedingungen gehört, ist das akzeptabel.
Google hatte erst vor wenigen Monaten seine Richtlinien erweitert und Nutzungsbedingungen ausgeschlossen, die das Setzen von Links ohne "nofollow"-Attribut verlangen.