Drei Unternehmen aus Schleswig Holstein haben gegen Anordnungen des dortigen Unabhängigen Zentrums für Datenschutz (ULD) geklagt. Es soll geklärt werden, ob das ULD den Unternehmen die Nutzung von Facebook-Fanpages untersagen kann.
Im Grunde geht es bei der Verhandlung um die Frage, ob die Unternehmen für mögliche Verstöße durch Facebook gegen das Datenschutzrecht mit verantwortlich sind, indem sie die Dienste des sozialen Netzwerks in Form von Fanpages in Anspruch nehmen. Thilo Weichert vom ULD ist der Auffassung, dass beim Betrieb der Fanpages gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz verstoßen werde. Die betroffenen Unternehmen argumentieren dagegen, dass die Datenerhebung durch Facebook ihnen nicht zugerechnet werden könne. Zudem bedeute die Anordnung in Schleswig-Holstein eine Benachteiligung gegenüber Mitbewerbern in anderen Bundesländern.
In einer Verfügung aus dem Jahre 2011 hatte das ULD eine Deaktivierung der Facebook-Fanseiten durch die Unternehmen verlangt. Andernfalls hätten bis zu 50.000 Euro Bußgeld gedroht.
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