Das Ändern einer Seite erfordert laut Google normalerweise keinen URL-Wechsel. Das gilt zum Beispiel, wenn der Titel einer Seite verändert wird.
Das nachträgliche Ändern von Inhalten und Beiträgen auf einer Website ist etwas, das sehr häufig vorkommt. So kann es zum Beispiel erforderlich sein, bestehende Inhalte an eine geänderte Faktenlage oder an neue Erkenntnisse anzugleichen.
Wenn solche Änderungen durchgeführt werden, muss die URL der betreffenden Seite nicht auch angepasst werden. Das erklärte Johannes Müller per Twitter. Ein Nutzer hatte geschrieben, dass auf seiner Website bestimmte Seiten überarbeitet werden müssten. Dabei gebe es Änderungen von Teilen des Inhalts sowie des Titels. Der Nutzer wollte wissen, ob die URL angepasst werden müsse und ob ein 301 notwendig sei.
Johannes Müller antwortete, das sei nicht nötig. Nach dem Anpassen der Seite würde diese automatisch erneut gecrawlt:
Auf weitere Nachfragen des Nutzers erklärte Müller, man könne natürlich auch die URL verändern:
Im Einzelfall sollte geprüft werden, wie groß und umfassend die Änderungen tatsächlich sind. Wenn es sich um substantielle Änderungen handelt, die den Charakter der Seite komplett ändern, kann die Änderung der URL durchaus angebracht sein. In solchen Fällen sollte eher überlegt werden, ob es nicht sinnvoller ist, eine komplett neue Seite zu erstellen.
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