Wenn eine andere Website Bilder oder andere Medien per Hotlinking von einer anderen Seite nutzt, so ist kein Disavow der betreffenden Domain nötig.
Unter Hotlinking versteht man das Einbinden von Bildern oder anderen Medien auf einer anderen Website, wobei die URL von der Website verwendet wird, auf der sich das Original-Bild befindet. Auf diese Weise wird das Bild beim Laden der Seite angezeigt, auf der es per Hotlinking eingebunden ist. Die Bilddatei wird aber von der Originalseite geladen.
Wie Johannes Müller bereits mehrfach erklärte, betrachtet Google Hotlinking nicht als Links. Dennoch stellt sich die Frage, ob man als Webmaster, dessen Bilder per Hotlinking verwendet werden, etwas unternehmen muss.
Um dieses Thema ging es heute auf Twitter. Ein Nutzer wollte wissen, ob er Domains, die Hotlinking verwenden, in seine Disavow-Liste aufnehmen solle.
Johannes Müller von Google antwortete, dies sei nicht nötig. Er wiederholte, dass Hotlinking nicht als Verlinkung betrachtet werde. Zudem handele es sich dabei nicht um eine bezahlte Beziehung oder ein unnatürliches Einbetten. Es bestehe also kein Handlungsbedarf.
Beim Hotlinking profifiert übrigens meistens die verlinkte Seite. Es kann sogar sein, dass die Seite, welche ein Bild einer anderen Website verwendet, in den Suchergebnissen vor dieser Seite landet.
Wer das Hotlinking für seine Website verhindern möchte, kann dies übrigens durch eine Anpassung der .htaccess-Datei des Webservers erreichen. Aber Vorsicht: Unter Umständen kann das dazu führen, dass Bilder nicht mehr in der Google Bildersuche angezeigt werden können.
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