Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss Google mit einem Ansturm von Löschanträgen aus Europa rechnen. Gemäß dem Urteil können Personen die Entfernung von bestimmten Links aus den Ergebnissen von Suchmaschinen bewirken, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Ausgangspunkt für das Urteil war der Fall eines Spaniers, der in Goolgle auch 15 Jahre nach der Zwangsversteigerung seines Hauses noch Suchergebnisse über dieses Ereignis fand. Dadurch sah er seine Privatsphäre verletzt. Das Suchergebnisse, um das es konkret ging, stammen aus der Zeitung La Vanguardia von 1998. Die spanische Datenschutzbehörde hatte entschieden, dass die Zeitung den Artikel weiter veröffentlichen darf, obowhl die Pfändung nach Meinung des Betreffenden schon längst erledigt und daher nicht mehr relevant ist.
Wichtig und entscheidend bei dem Urteil des EuGH (Pressemitteilung, PDF) ist die Feststellung, dass Suchmaschinen eine Mitverantwortung für die Daten tragen, die sie ausliefern. Journalistische Privilegien wie der Presse wurden den Suchmaschinen dagegen abgesprochen.
Für Google bedeutet dies eine weitere Niederlage. Schon zuvor musste es auf Druck der europäischen Kartellbehörden Anpassungen an seinen Suchergebnisseiten für europäische Länder durchführen.
Durch das jüngste Urteil könnten sich viele Menschen ermutigt fühlen, ebenfalls die Löschung unliebsamer Einträge aus dem Index der Suchmaschinen entfernen zu lassen. Es ist also mit einer größeren Zahl an Anfragen zu rechnen.
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