John Müller von Google hat zu Recht abgestritten, dass Google sich zu einer Begrenzung auf maximal zwei Ergebnisse pro Domain und Suchergebnisseite bekannt habe. Und er hat recht, denn es gab damals eine Einschränkung.
Im Zuge des sogenannten Diversity Updates hatte Google im Jahr 2019 eine Begrenzung der Anzahl von Suchergebnissen vorgenommen, die pro Domain gemeinsam auf einer Website erscheinen können. Damals wurde die Obergrenze von zwei Treffern pro Domain genannt. Diese Obergrenze gilt allerdings nicht uneingeschränkt.
Aus diesem Grund hat John Müller von Google einem Nutzer jetzt auf Twitter widersprochen, der schrieb, Google habe sich in einer Stellungnahme zu maximal zwei Treffern pro Domain bekannt:
Tatsächlich hatte Google damals Ausnahmen genannt, und zwar dann, wenn die Ergebnisse einer Domain besonders relevant für eine bestimmte Suchanfrage sind. Auch Subdomains einer Domain können separat behandelt werden:
"This site diversity change means that you usually won't see more than two listings from the same site in our top results. However, we may still show more than two in cases where our systems determine it’s especially relevant to do so for a particular search…."
"Site diversity will generally treat subdomains as part of a root domain. IE: listings from subdomains and the root domain will all be considered from the same single site. However, subdomains are treated as separate sites for diversity purposes when deemed relevant to do so…."
Es ist also nach wie vor möglich, mehr als zwei Treffer einer Domain auf einer Suchergebnisseite zu finden.