Weil die maximale Größe einer bei Google eingereichten Disavow-Datei nur 2 MB beträgt, sollte darauf geachtet werden, nur wirklich kritische Links in die Datei aufzunehmen.
Wenn eine Website unnatürliche Backlinks erhält und deshalb eine manuelle Maßnahme von Google verhängt wurde bzw. man eine solche Maßnahme befürchtet, kann man die betreffenden Backlinks mit Googles Disavow Tool abwerten.
Ist die Zahl abzuwertender Links allerdings sehr groß, kann es sein, dass die maximale Größe der Datei, die im Disavow Tool eingereicht werden kann, nicht ausreicht. Die Datei darf maximal 2 MB groß sein und höchstens 100.000 Zeilen enthalten.
Doch was ist zu tun, wenn diese Grenze erreicht wird? Dazu gab jetzt John Müller Tipps. In den Google Search Central SEO Office Hours vom 14. Januar sagte er, man solle möglichst komplette Domains und nicht verschiedene URLs pro Domain abwerten. Müller riet vom Versuch ab, alle Links aufzuräumen. Das sei unmöglich.
Es sollten nur solche Links in die Datei aufgenommen werden, die von Googles Webspam-Team zu 100 Prozent als problematisch angesehen würden, weil sie zum Beispiel gekauft wurden oder durch Linktausch zustande gekommen sind.
Nicht abwerten müsse man dagegen die vielen beliebigen Links, welche die meisten Websites im Lauf der Zeit erhalten, wie zum Beispiel von kopierten Websites, von Spam-Websites oder aus irgendwelchen Foren. All diese Links müssen laut Müller nicht in eine Disavow-Datei gepackt werden.
Nach wie vor wirft das Disavow Tool also Fragen auf. Für Webmaster und SEOs ist es nicht immer einfach, Links zu bewerten und eine Grenze zu ziehen in der Frage, welche Links abgewertet werden müssen und welche nicht. Müllers Empfehlungen können hier aber zumindest ein wenig weiterhelfen.
Titelbild: Copyright Denisismagilov - Forolia.com
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