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Google stellt klar, dass KI-Inhalte nicht automatisch gegen die Richtlinien für die Suche verstoßen. Auch bei automatisch erzeugten Inhalten kommt es auf EEAT an.


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In einem neuen Blogbeitrag stellt Google klar, dass es für die Bewertung von Inhalten für die Suche nicht darauf ankommt, ob die Inhalte von Menschen oder automatisch per KI erstellt wurden. Wichtig ist die Qualität der Inhalte.

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Schon länger habe die Automatisierung dazu beigetragen, hilfeiche Inhalte zu erstellen, wie Google schreibt. Als Beispiele werden Sportergebnisse, Wettervorhersagen oder Transkribierungen genannt.

Damit Inhalte in der Suche erfolgreich sind, sollten sie hochwertig, für Menschen erstellt und originell sein. Inhalte sollten Qualitätseigenschaften nach EEAT besitzen. Diese Abkürzung steht für "Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness", also für praktische Erfahrung, Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Google verweist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen zum Erstellen von hilfreichen und verlässlichen Inhalten für Menschen.

Google nennt einige interessante Fakten zu KI-Inhalten im Zusammenhang mit der Suche:

  • KI-Inhalte verstoßen nicht gegen Googles Richtlinien, wenn sie nicht in erster Linie dazu dienen, die Rankings der Suche zu manipulieren.
  • KI-Inhalte werden nicht aus der Suche ausgeschlossen, weil KI dazu beitragen kann, hilfreiche Inhalte auf begeisternde neue Arten zu erstellen.
  • Die Übernahme der Suchergebnisseiten durch KI-Inhalte wird durch Systeme vermieden, mit denen der Mehrwert ("Helpfulness") von Inhalten und die Originalität von News bestimmt werden kann.
  • Fehlinformationen sowie Inhalte, die gängigem Konsens zu wichtigen Themen widersprechen, können von Google erkannt werden - egal, ob sie von Menschen oder per KI erstellt wurden. Das gilt auch für das Erkennen von Spam.
  • Inhalte, die per KI erstellt wurden, können in der Suche gute Rankings erzielen, solange sie hilfreich, nützlich und originell sind und den Kriterien nach EEAT entsprechen.
  • KI kann immer dann zum Erzeugen von Inhalten genutzt werden, wenn die Technik dazu beitragen kann, hilfreiche und originelle Inhalte zu erstellen. Wenn KI jedoch nur als Möglichkeit betrachtet wird, die Suchergebnisse ohne viel Aufwand zu manipulieren, sollte man auf ihren Einsatz verzichten.
  • Auch für per KI erzeugte Inhalte gilt: Autorenangaben sollten dann gemacht werden, wenn die Leser sie normalerweise erwarten. Publisher, die in Google News erscheinen, sollten diese Angaben auf jeden Fall machen.
  • Auch für die Angabe, dass Inhalte per KI erstellt wurden, gilt: Diese sollte erfolgen, wenn die Leser sie erwarten würden.
  • Allerdings sollte man nicht die KI als Autor von Inhalten angeben. Das sei nicht der beste Weg, den Lesern die Beteiligung von KI an der Inhaltserstellung zu verdeutlichen.

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