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Das US-Justizministerium hat seine Forderungen nach einem Verkauf von Chrome durch Google erneuert. Damit sollen Wettbewerber die Chance auf einen Markteintritt erhalten.


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Im November des vergangenen Jahres hatte das US-Justizministerium seine Pläne für eine Zerschlagung von Google konkretisiert und die Forderung aufgestellt, Google solle den Chrome Browser verkaufen.

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Nun gibt es ein neues Dokument der Behörde, das anlässlich einer Anhörung im April veröffentlicht wurde. Darin ist abermals die Forderung nach dem Verkauf von Chrome enthalten. Wörtlich heißt es dort:

In addition, the RPFJ also reaffirms that Google must divest the Chrome browser—an important search access point—to provide an opportunity for a new rival to operate a significant gateway to search the internet, free of Google’s monopoly control. 

Zu den weiteren Forderungen gehört, dass Google seinen Deal mit Apple beenden soll - demnach Google als Standardsuche auf Apple-Geräten eingerichtet ist. Auch soll es Google untersagt werdenn ähnliche Deals mit anderen Unternehmen zu schließen. Das gilt auch für exklusive KI-Lizenzierungen mit Publishern.

Offenbar versucht das US-Justizministerium, mögliche Ausweichbewegungen von Google in Richtung KI zu verhindern, mit denen das Unternehmen versuchen könnte, die möglichen Maßnahmen zu umgehen. Allerdings wird ein Verkauf von Anthropic durch Google nicht mehr gefordert.

Zudem wurde konkretisiert, welche Daten und Einblicke Google seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen soll: 

  • Daten auf Nutzerseite wie Popularität, Qualitätskriterien inklusive Autorität
  • Spam Score
  • Daten aus dem Knowledge Graph
  • Daten aus  Google Ads inklusive prognostizierten Klickraten
  • Google müsste diese Daten per API zur Verfügung stellen und zuvor persönliche Daten entfernen.
  • Außerdem müsste Google seine Suchergebnisse zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch Daten, mit denen das Layout, das Display, die Zusammenstellung und die Rankings aller Inhalte auf den Suchergebnisseiten nachvollzogen werden können. Auch Features wie Autocomplete, Autosuggest, Synonyme und verwandte Suchanfragen gehören dazu.

Googles Gegenvorschläge sind erwartungsgemäß deutlich weniger umfangreich. So wird zum Beispiel die Etablierung eines internen Compliance Officers angeführt.

Die Verhandlung soll im April und Mai stattfinden. Eine Entscheidung wird es wohl frühestens im August geben. Erst dann wird sich entscheiden, welche Maßnahmen gegen Google verhängt werden.

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