Am gestrigen Dienstag hat der Schweizer Nationalrat die eidgenössische Bundesregierung mit einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität beauftragt. Damit sollen eine Beeinflussung durch Provider ausgeschlossen und Informationsfreiheit gewährt werden.
Der Schweizer Nationalrat, das Schweizer Parlament, hat die Bundesregierung der Schweiz - den Bundesrat - mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Netzneutralität beauftragt. Der Grünen-Abgeordnete Balthasar Glättli nannte die Netzneutraltät eine Grundbedingung des Internets, mit der die Informationsfreiheit gesichert werden könne. Die amtierende Medienministerin Doris Leuthard von der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) verwies dagegen auf die ungelösten Probleme, die beim Thema Netzneutralität weltweit bestünden. Der Bundesrat sei ohnehin gerade dabei, einen Bericht zum Fernmeldemarkt zu erstellen. Hier sollen auch Erwägungen zur Netzneutralität einfließen.
Der Nationalrat entschied sich dennoch für die Annahme von Glättlis Antrag mit einer Mehrheit von 111 zu 61 Stimmen. Damit wird der Vorstoß an den Ständerat verwiesen, der sich aus 46 Vertretern der Schweizer Kantone zusammensetzt.
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