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Kartell und MachtIm Dauerstreit zwischen der EU und Google kritisiert der aus Google entstandene Alphabet-Konzern einen Sinneswandel bei der Europäischen Kommission. Es gebe zudem keinerlei Grundlage für die Verhängung von Strafen.

Das Wall Street Journal berichtet über ein Papier, das Google als Antwort auf die Anschuldigungen von Seiten der EU übersandt hat. In dem fast 130seitigen Dokument wird vor allem die sich selbst widersprechende Haltung der EU-Kommission kritisiert. Demnach sei die Kommission selbst mehrfach zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Ursachen der Beschwerden erledigt hätten:

"Die Theorie, auf der die vorläufigen Folgerungen [der EU] basieren, sind so mehrdeutig, dass die Kommisssion selbst drei Mal zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die Bedenken ausgeräumt wurden."

Die Anforderungen der EU, so das Dokument, würden bedeuten, die Qualität der Suchergebnisse zugunsten der Förderung von Wettbewerbern zu opfern. Die EU-Kommission wollte dies laut Wall Street Journal bisher nicht kommentieren.

Im Kern geht es bei den EU-Anschuldigungen um eine unterstellte Bevorzugung Google-eigener Produkte auf den Suchergebnisseiten. Dazu zählen insbesondere Shopping-Ergebnisse. Nachdem der frühere EU-Wettbewerbskommissar Almunia noch einen versöhnlicheren Kurs gegenüber Google eingeschlagen hatte, fährt seine Nachfolgerin Vestager eine härtere Linie. Im April dieses Jahres war bekannt geworden, dass sie gegen Google vorgehen wolle.

 

Alphabet: "Kein Grundversorger"

Alphabet zweifelt die Rechtsgrundlage für die Anschuldigungen an. Vor allem verneint das Unternehmen die angenommene Position als Grundversorger:

"Der einzige rechtliche Rahmen, der als Grundlage für einen möglichen Missbrauch anwendbar wäre, ist der einer Versorgungsverpflichtung. Die Anschuldigungen zeigen jedoch keine entsprechenden Bedingungen auf und können dies auch nicht."

Die EU sollte kein Bußgeld verhängen, weil der Fall auf einer neuen Rechtstheorie beruhe. Google habe in gutem Glauben an Verhandlungen zur Beilegung des Streits teilgenommen. Die Regeln müssten bereits im Vorfeld klar sein, und es gebe keinen Präzedenzfall, der Googles Verhalten als illegalen Missbrauch bezeichnen ließe.

 

Konkurrenz nicht berücksichtigt

Weiterhin vermisst Alphabet eine nähere Betrachtung großer Konkurrenten im Shoppingumfeld. Unternehmen wie Amazon und eBay seien stark gewachsen. Die Dynamik des Marktes sei zu wenig berücksichtig worden. Auch Hunderte weiterer Aggregatoren seien nicht berücksichtigt worden. Nach Ansicht von Alphabet besteht also durchaus eine Wettbewerbssituation im betreffenden Markt.

Sollte es tatsächlich zu einem Bußgeld kommen, müsste Alphabet mit bis zu zehn Prozent seiner jährlichen Einnahmen einstehen. Bei 66 Milliarden US-Dollar im Jahr 2014 (Google) wären das bis zu 4,4 Milliarden Dollar Bußgeld gewesen.

Bis es jedoch soweit kommt, kann es noch lange dauern, denn Alphabet wird sich nicht widerstandslos fügen. Zuvor wird das Unternehmen alle Instanzen ausschöpfen - bis hin zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Möglich ist jedoch nach wie vor auch eine Einigung, die für beide Seiten vermutlich der günstigere Weg wäre.

 

Titelbild © Tran-Photography - Fotolia.com

 

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