Webseitenbetreiber, die ihre Inhalte auch per AMP anbieten, sollen demnächst von Google Hinweise erhalten, wie sie sich in Bezug auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhalten sollen.
Noch etwa drei Wochen, dann tritt die DSGVO in Kraft. Der Umgang mit Nutzerdaten wird fortan ein noch sensibleres Thema sein als bisher, und viele Webseitenbereiche vom Kontaktformular bis zum Newsletter sind betoffen.
Woran bisher jedoch nur wenige gedacht haben: Auch AMP-Seiten können im Fokus der DSGVO liegen. Besonders kritisch ist, dass diese Seiten normalerweise nicht auf dem eigenen Server, sondern im Google-CDN gehostet werden. Ein Nutzer, der auf ein AMP-Suchergebnis klickt, landet demnach nicht auf der angegebenen Domain, sondern bei Google.
Das wirft mindestens zwei Fragen auf:
- Ist es in Ordnung, dass der Sprung vom Suchergebnis zu einer bei Google gehosteten Seite (mit Angabe der Webseitendomain) nicht gesondert gekennzeichnet wird, etwa durch einen Hinweis auf den Suchergebnisseiten?
- Benötigt man einen Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung (ADV) mit Google?
Zu diesem Thema ist bisher im Web erst recht wenig zu finden. Auf Anfrage erklärte sich jetzt aber Malte Ubl, technischer Leiter des AMP-Projekts bei Google, bereit, dazu bald detaillierte Informationen zu veröffentlichen:
Ubl schreibt, das Thema lasse sich nicht in den 280 Zeichen eines Tweets beantworten. Daher solle es demnächst an anderer Stelle weitere Informationen geben. Der Link auf diese Informationen wird dann per Twitter geteilt.
Bleibt zu hoffen, dass Google entsprechende Vorkehrungen trifft, um AMP rechtssicher einsetzen zu können. Ansonsten droht dem Framework zumindest in Europa ein deutlicher Rückgang der Publisherzahl.
Titelbild © Matthias Enter - Fotolia.com
Von Christian Kunz
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