Viele Webseitenbetreiber haben aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue Hinweise in ihre Seiten eingebaut. Damit diese Hinweise nicht zu einem technischen Problem für Google werden, muss einiges beachtet werden.
Seit der vergangenen Woche ist die DSGVO gültig und verbindlich. In Vorbereitung auf diese Änderung haben viele Webseitenbetreiber zusätzliche Hinweise auf ihre Datenschutzbedingungen in ihre Seiten integriert. Diese Hinweise, zu denen beispielsweise auch die bekannten Cookie-Laschen zählen, die aber auch in Form von Popups oder Interstitials erscheinen, können zu Problemen beim Crawlen und Indexieren der Seiten führen.
Worauf geachtet werden sollte, damit es nicht dazu kommt, hat John Müller in einem aktuellen Webmaster-Hangout mitgeteilt. Dabei wiederholt er teilweise, was er bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Bezug auf Interstitials und Popups erklärt hatte: Wenn ein Popup per JavaScript oberhalb der übrigen Inhalte einer Seite geladen wird, kann Google diese Inhalte trotzdem erkennen. Was allerdings nicht funktioniert, ist, wenn die normalen Seiteninhalte durch ein Interstitial ersetzt werden oder wenn auf ein Interstitial weitergeleitet wird, so dass Google beispielsweise auf einen Button klicken müsste, um zu den Seiteninhalten zu gelangen.
Google speichert auch keine Cookies. Es ist also auch nicht möglich, dass Google wie ein normaler Nutzer die Bedingungen einer Webseite "akzeptiert", so dass der Hinweis beim nächsten Besuch nicht mehr erscheint.
Ob es durch Interstitials zu Problemen beim Crawlen und Indexieren einer Webseite kommt, lässt sich recht einfach testen, denn man kann durch geeignete Suchanfragen prüfen, ob Google die richtigen Inhalte erfasst hat. Müller empfiehlt außerdem, eine Seite per Mobile Friendly-Tool zu testen und dort zu sehen, welcher HTML-Code abgerufen wurde.
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