Manuelle Maßnahmen, die Google gegen eine Webseite verhängt, können nach einiger Zeit ablaufen. Danach übernimmt manchmal ein Algorithmus die Kontrolle über die verhängte Abwertung.
Manuelle Maßnahmen, die Google wegen des Verstoßes gegen die Webmaster-Richtlinien verhängt, sind nicht unbefristet, sondern laufen nach einiger Zeit ab. Das hatte Matt Cutts im Jahr 2011 bestätigt. Er nannte als Beispiel versteckten Text. Hier kann es sein, dass eine manuelle Maßnahme bereits nach 30 Tagen ablaufe. Bei schwerwiegenderen Verstößen könne die Dauer entsprechend länger sein.
Bei Penalties muss unterschieden werden zwischen manuellen Maßnahmen und algorithmischen Penalties. Bei Letzteren läuft es in der Regel so ab: Sobald die Ursache für die Penalty behoben wurde und die betreffende Seite erneut gecrawlt wurde, wird die Penalty automatisch aufgehoben.
Eine Besonderheit gibt es bei manuellen Maßnahmen: Es ist möglich, dass nach deren Ablauf ein Algorithmus die Kontrolle übernimmt. Das erklärte Johannes Müller auf Twitter. Er schrieb:
"Ja, manuelle Maßnahmen laufen mit der Zeit ab. Oftmals ändern sich die Dinge mit den Jahren, so dass die Dinge, die nötig sind, um eine manuelle Maßnahme aufzuheben, heute möglicherweise besser von Algorithmen gehandhabt werden."
Wenn also zum Beispiel gegen eine Webseite eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links verhängt wurde, so kann es sein, dass nach dem Ablauf dieser Maßnahme der Penguin-Algorithmus übernimmt und die Seite dennoch weiterhin abgewertet wird, bis die betreffenden Links entfernt oder per Disavow-Tool entwertet wurden.
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