Das Löschen alter Disavow-Dateien ist aus Sicht Googles nicht notwendig, auch dann nicht, wenn die Einträge in den Dateien keine Bedeutung mehr haben.
Wenn eine Webseite mit einer Google-Penalty belegt wurde und danach die betreffenden Links per Disavow abgewertet oder entfernt wurden, stellt sich irgendwann die Frage, wie lange die Disavow-Datei beibehalten werden sollte. Ist sie auch noch erforderlich, wenn die Penalty schon längst wieder aufgehoben wurde?
Aus Google-Sicht sollte man sich dazu nicht zu viele Gedanken machen. Johannes Müller erklärte per Twitter, man solle die Disavow-Datei bestehen lassen und könne höchstens nicht mehr relevante Einträge entfernen. Das habe aber keine Änderungen zur Folge, so dass man die verfügbare Zeit anderweitig nutzen sollte:
Wann der Einsatz des Disavow-Tools überhaupt sinnvoll ist, wird vielfach diskutiert. Von Google heißt es dazu regelmäßig, die Algorithmen seien in der Lage, schlechte Links selbständig zu erkennen und abzuwerten. Disavow sei nur notwendig, wenn eine Penalty bestehe, als Vorbeugung gegen eine drohende Penalty oder wenn man den Google-Algorithmen nicht vertraue.
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