Es ist laut Google nicht zulässig, die Inhalte einer mobilen Seite und der korrespondierenden AMP-Version unter derselben URL auszuliefern, wenn sich der HTML-Code unterscheidet.
Immer mehr Webseiten verfügen neben der normalen HTML-Version zusätzlich über eine AMP-Variante. Die AMP-Variante einer Webseite wird normalerweise über speziell gekennzeichnete URLs ausgespielt. Dabei befindet sich meist der Zusatz "/amp" im Pfad, oder es wird ein Parameter wie "?amp=1" angehängt.
Nicht zulässig ist es dagegen, wenn die mobile Version einer Webseite sowie deren AMP-Version unter derselben URL ausgespielt werden und sich dabei der HTML-Code unterscheidet. Dann sei nämlich nicht klar, was den Nutzern jeweils angezeigt werden soll. Das erklärte Johannes Müller im Webmaster-Hangout vom 8. Februar.
Möglich sei es dagegen, für eine Webseite ausschließlich eine AMP-Variante auszuspielen. EIne solche Möglichkeit biete zum Beispiel das neue WordPress-Plugin. Die entsprechende Funktion heißt dort "Native AMP".
Von Christian Kunz
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