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Google-GebäudeZusätzliche, versteckte Inhalte, die als Ergänzung für das Vorlesen durch Screenreader auf einer Webseite dienen, sind laut Google kein Problem für die Rankings. Sie werden wie alle anderen Inhalte behandelt.

Das Anbieten zusätzlicher Informationen auf einer Webseite für Screenreader ist eine Möglichkeit, Barrierefreiheit zu schaffen. So können zum Beispiel Beschreibungstexte für Bilder hinterlegt werden, die dann vom Screenreader vorgelesen werden können.

Diese Beschreibungstexte werden häufig versteckt in die Webseite integriert, damit sie nicht von den Hauptinhalten ablenken. Dabei stellt sich die Frage, ob dies ein Problem im Hinblick auf Google darstellen könnte und ob Google dies sogar als Versuch einer Manipulation betrachtet.

Diese Gefahr besteht offenbar nicht: Johannes Müller bestätigte auf Twitter, dass solche Inhalte von Google als gleichwertig betrachtet werden. Es sei immer zu begrüßen, Inhalte für Screenreader zugänglich zu machen:

 

Google: versteckte Inhalte für Screenreader sind gleichwertig zu anderen Inhalten

 

Bereits im Jahr 2016 hatte Müller erklärt, das Einbinden versteckter Texte für Screenreader sei unproblematisch.

 

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Versteckte Inhalte, die sich zum Beispiel hinter Akkordeons verbergen, werden offenbar von Google nicht immer indexiert - selbst dann, wenn Google Tools die Inhalte anzeigen.

Google Chrome wird ab Version 102 das Finden verborgener Inhalte mithilfe eines neuen HTML-Attributs ermöglichen. Auch das direkte Verlinken auf verborgene Textstellen ist damit...

Ein aktueller Versuch zeigt, dass sich Rankings und organischer Traffic schnell verbessern, wenn zuvor versteckte Inhalte sofort angezeigt werden.

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