Google unterscheidet bei der Indexierung von Hash-URLs zwischen solchen URLs, die lediglich als Anker für einzelne Bereiche auf einer Seite dienen und denen, die aufgrund des Renderings von Seiten genutzt werden.
Hash-URLs können für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Im ersten Fall dienen sie als Sprungmarken, sogenannte Anker, mit denen einzene Unterbereiche einer Seite angesteuert werden können. So kann man zum Beispiel einzelne Abschnitte oder Überschriften mit einer Sprungmarke versehen und diese dann direkt verlinken wie zum Beispiel example.com/seite#abschnitt
Teile von Webseiten werden von Google nicht separat indexiert, wie Johannes Müller auf Twitter erklärte. Seiten werden als Einheit indexiert, um den Kontext des Inhalts zu verstehen:
Allerdings können dennoch Hash-URLs, die als Anker dienen, in den Suchergebnissen und in der Google Search Console erscheinen. Das hat den Vorteil, dass man nach dem Klick auf ein solches Ergebnis direkt zur gewünschten Stelle der Zielseite gelangt.
Im zweiten Fall werden Hash-URLs auf Websites verwendet, deren Inhalte dynamisch erzeugt und im Client gerendert werden - wie zum Beispiel bei AJAX-Seiten auf JavaScript-Basis. Solche URLs werden von Google gelegentlich indexiert, aber nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die betreffenden Inhalte abzurufen. Das hatte Johannes Müller bereits vor einiger Zeit bestätigt.
Die beiden genannten Fälle von Hash-URLs erläuerte Müller jetzt noch einmal per Twitter:
Wer also die Indexierung von Hash-URLs durch Google untersuchen möchte, sollte zunächst prüfen, zu welchem der genannten Fälle die URLs gehören.