Google hat erneut seine Search Quality Guidelines aktualisiert. In den Richtlinien sind Anweisungen zu finden, wie die Qualität der Suchergebnisse bewertet werden soll.
Wieder hat Google seine Search Quality Guidelines einer Aktualisierung unterzogen. Die letzte Anpassung hatte im Mai dieses Jahres stattgefunden. Die Änderungen vom Donnerstag dieser Woche betreffen in erster Linie Details. Einige Erweiterungen wurden zum Beispiel im Hinblick auf YMYL-Sites durchgeführt. Substantielle Anpassungen gab es nicht.
Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt:
Abschnitt 2.3: Your Money, Your Life-Sites (YMYL)
Unter "News and current events" werden jetzt Beispiele für News aufgeführt, die nicht notwendigerweise zu YMYL gezählt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Sport, Unterhaltung und Lifestyle.
Shopping und Finance sind nun zwei separate Kategorien. Shopping umfasst nun auch Informationen über oder Services zur Recherche und dem Kauf von Produkten wie Reviews.
Ebenfalls neu aufgeführt unter YMYL ist der Bereich "Groups of people", welche sich zum Beispiel auf die Religion, die sexuelle Orientierung, das Alter, die Nationalität oder das Geschlecht beziehen können.
Abschnitt 2.5.2: Informationen zum Inhaber und zu den Autoren einer Website
Hier kam eine Erweiterung hinzu: Websites sollen demnach erkennbar machen, welche Inhalte vom Inhaber stammen und welche Inhalte von Dritten geliefert wurden. Das kann zum Beispiel dann interessant sein, wenn auf einer Website syndizierte Inhalte wiedergegeben werden, die im Original auf anderen Websites zu finden sind. Durch eine solche Kennzeichnung wird es den Besuchern einer Website erleichtert, die Inhalte zu bewerten.
Abschnitt 2.6.1: Reputation der Website oder des Urhebers der wichtigsten Inhalte
In diesem Bereich werden die Qualitätsprüfer jetzt auch angehalten, bereits früher erstellte hochwertige Beiträge zu berücksichtigen und nicht nur Auszeichnungen, die für Publikationen vergeben wurden.
High Quality Content
Zu den weiteren Änderungen der Search Quality Guidelines gehören leicht angepasste Beschreibungen, was Seiten mit "High Quality Content" ausmacht.
So wird zum Beispiel im Abschnitt 5.2 gefordert, die Reputation von Content-Providern sorgfältig zu prüfen, die YMYL-Inhalte erstellen. In Abschnitt 5.3 werden Videos als mögliche Quellen für Inhalte ergänzt.
In Abschnitt 5.4, in dem es um Seiten höchster Qualität geht, werden jetzt Auszeichnungen, hochwertige Hauptinhalte, Originalität, Tiefe und investigativer Journalismus genannt.
Fazit
Trotz der Menge an Änderungen gibt es keine wesentlichen Unterschiede der neuen Search Quality Guidelines im Vergleich zur vorherigen Version. Die grundlegenden Ansprüche sind geblieben. Wichtig für Websitebetreiber dürfte am ehesten sein, dass sie auf die Herkunft Ihrer Inhalte hinweisen und angeben sollten, ob sie diese selbst erstellt oder von anderen Quellen bezogen haben.
Die aktuellen Google Search Quality Guidelines sind hier zu finden. Eine schöne Zusammenfassung der Änderungen gibt es bei Search Engine Land.