Eine Website kann theoretisch wegen der gleichen Ursache mehrfach von Google mit einer manuellen Maßnahme belegt werden.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum Google eine Website mit einer manuellen Maßnahme belegen kann: Häufig sind unnatürliche Links eine Ursache, doch auch der Missbrauch von strukturierten Daten kann dazu zählen.
Nachdem eine manuelle Maßnahme verhängt wurde, erhält der Betreiber der Website eine Benachrichtigung von Google und kann die Ursachen dann entfernen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, einen Reconsideration Request an Google zu stellen. Google überprüft dann, ob die Ursachen für die manuelle Maßnahme entfernt wurden und hebt dann im positiven Fall die manuelle Maßnahme auf.
Doch was ist, wenn Google nach dem Aufheben erneut eine manuelle Maßnahme verhängt, und das wegen der gleichen Ursache und obwohl ansonsten nichts an der Website geändert wurde? Um einen solchen Fall ging es in einer Anfrage auf Twitter.
Dass so etwas grundsätzlich möglich ist, bestätigte Johannes Müller in seiner Antwort. So etwas sei selten, aber er könne sich Situationen vorstellen, in denen das passieren könne:
Denkbar ist zum Beispiel, dass eine Website wegen bestimmter Links abgestraft wird, welche anschließend entfernt werden. Sollte Google in der Zwischenzeit weitere unnatürliche Links identifizieren, oder sollten unnatürliche Links hinzukommen, wäre theoretisch eine weitere manuelle Maßnahme aus dem gleichen Grund möglich.
Titelbild: Copyright giromin - Fotolia.com
SEO-Newsletter bestellen