Wenn die Darstellung einer Website im Browser leicht von dem abweicht, was der Googlebot zu sehen bekommt, handelt es sich noch nicht um Cloaking. Von Cloaking spricht man, wenn eine Irreführung der Nutzer vorliegt.
Cloaking ist eine Technik, die gegen die Google Webmaster-Richtlinien verstößt und die zum Abstrafen einer Website führen kann. Allgemein spricht man von Cloaking, wenn eine Website für den Googlebot andere Inhalte darstellt als für die Seitenbesucher.
Dabei muss allerdings differenziert werden: Geringfügige Abweichungen der Inhalte stellen noch kein Cloaking dar. Das erklärte Martin Splitt von Google in einem aktuellen Webmaster-Hangout. Cloaking liege dann vor, wenn die Nutzer in die Irre geführt würden. Als Beispiel nannte Splitt eine Website, die in den Suchergebnissen für Kätzchen oder Schmetterlinge erscheine, den Nutzern aber Medikamente oder andere komplett abweichende Inhalte darstelle.
Kein Cloaking sei gegeben, wenn es nur geringe inhaltliche Abweichungen gebe - zum Beispiel, wenn die Anzahl der dargestellten Produkte im mobilen Browser geringer sei.
Auf die Frage, ob eine Hinweis, der nur für die Seitenbesucher erscheine, nicht aber für den Googlebot, meinte Splitt, das komme auf die Darstellungsart an. So könne ein Popup, welches sich über die gesamte Website erstrecke und den gesamten Inhalt der Webseite darstelle, problematisch sein.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Alle inhaltlichen Abweichungen, die sich innerhalb vernünftiger Grenzen bewegen, sind in Ordnung und stellen kein Cloaking dar.
Titelbild: Copyright REDPIXEL - stock.adobe.com