Das Anzeigen von Inhalten einer Website für den Googlebot, die für normale Nutzer hinter einer Paywall verborgen sind, verstößt nicht gegen Googles Richtlinien, obwohl es sich technisch gesehen um Cloaking handelt.
Auf immer mehr Websites, vor allem im News-Umfeld, kommen Paywalls zum Einsatz. Nur wer bezahlt, kommt in den Genuss der kompletten Inhalte. Alle anderen sehen nur einen Teil der Artikel oder können nur eine bestimmte Anzahl von Artikeln pro Zeitabschnitt lesen.
Google kann solche Inhalte, die sich hinter einer Paywall befinden, vollständig für die Suche nutzen, sofern der Zugriff durch den Googlebot möglich ist. Daher können auch Paywall-Inhalte als Ergebnisse in der Suche und in Google News erscheinen.
Für Google stellt es keinen Verstoß gegen die Webmaster-Richtlinien dar, wenn solche Inhalte für den Googlebot sichtbar sind, nicht aber für normale Nutzerinnen und Nutzer, die nicht für die vollständigen Inhalte bezahlt haben. In den Google Search Central SEO Office Hours vom 24. Dezember ging es um einen solchen Fall und hier speziell um die Frage, ob es problematisch ist, wenn eine Website für Paywall-Inhalte strukturierte Daten liefert, die für den Googlebot sichtbar sind, nicht aber für nicht bezahlende Nutzer.
John Müller sagte, technisch gesehen handele es sich zwar um Cloaking, dies verstoße aber nicht gegen Googles Richtlinien, weil diejenigen, die für die Inhalte bezahlen, die selben Inhalte zu sehen bekämen wie der Googlebot.
Damit Google Paywall-Inhalte indexieren und für die Suche sowie für Google News nutzen kann, ist ohnehin ein vollständiger Zugriff auf diese Inhalte durch Google notwendig.
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