Websites mit Disavow-Datei werden von Google nicht genauer kontrolliert als andere Websites. Das Einreichen einer Disavow-Datei könne laut Google aus verschiedenen Gründen geschehen.
Per Disavow-Datei lassen sich Backlinks für eine Website abwerten. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn es ungewünschte Links von zweifelhaften Websites gibt, die aus der Wertung genommen werden sollen.
Es gibt anscheinend Gerüchte und Spekulationen, dass Google das Einreichen einer Disavow-Datei zum Anlass nehmen könnte, bei betreffenden Websites genauer hinzusehen, weil die Datei als eine Art Schuldeingeständnis betrachtet werden könnte.
Dem widersprach jetzt John Müller auf Twitter. Man könne Disavow-Dateien aus verschiedenen Gründen verwenden, und es sei immer gut, Klarheit zu schaffen:
Das Abwerten von Links per Disavow ist laut Google nur in bestimmten Fällen erforderlich: Wenn eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links besteht, wenn eine solche Maßnahme befürchtet wird und wenn man Googles Algorithmen zum Ignorieren unnatürlicher Links nicht vertraut.
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