Google wurde bekanntlich durch den Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse aus seinen Trefferlisten zu entfernen. In solchen Fällen wird Google möglicherweise einen entsprechenden Hinweis auf den betroffenen Suchergebnisseiten anzeigen.
Wie der Guardian berichtet, könnte Google im Fall des Löschens (oder besser des Ausblendens) von Suchergebnissen aufgrund des "Rechts auf Vergessen" einen Hinweis anzeigen, der die Nutzer über den Vorgang informiert. In ähnlicher Weise geschieht dies bereits in Fällen möglicher Urheberrechtsverletzungen:
Der Hinweis dürfte dann ebenfalls am unteren Ende der betroffenen Suchergebnisseiten auftauchen. Google war zuvor von Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet worden, bestimmte Suchtreffer nicht mehr anzuzeigen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Geklagt hatte ein Spanier, der vor mehr als 15 Jahren eine Zwangsversteigerung seines Hauses erleben musste. Zu diesem Ereignis zeigte Google bis vor kurzem nach wie vor Suchergebnisse an.
Mittlerweile liegen Google bereits mehrere Zehntausend Löschanträge vor.
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