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SEO-News

Recht auf Vergessen: Google gibt wohl Hinweis auf entfernte Suchergebnisse

Christian Kunz
10. Juni 2014
Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2014

Google-NewsGoogle wurde bekanntlich durch den Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse aus seinen Trefferlisten zu entfernen. In solchen Fällen wird Google möglicherweise einen entsprechenden Hinweis auf den betroffenen Suchergebnisseiten anzeigen.

Wie der Guardian berichtet, könnte Google im Fall des Löschens (oder besser des Ausblendens) von Suchergebnissen aufgrund des "Rechts auf Vergessen" einen Hinweis anzeigen, der die Nutzer über den Vorgang informiert. In ähnlicher Weise geschieht dies bereits in Fällen möglicher Urheberrechtsverletzungen:

Google gibt möglicherweise bald Hinweise auf entfernte Suchergebnisse, die aufgrund einer Anweisung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr angezeigt werden dürfen
Der Hinweis dürfte dann ebenfalls am unteren Ende der betroffenen Suchergebnisseiten auftauchen. Google war zuvor von Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet worden, bestimmte Suchtreffer nicht mehr anzuzeigen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Geklagt hatte ein Spanier, der vor mehr als 15 Jahren eine Zwangsversteigerung seines Hauses erleben musste. Zu diesem Ereignis zeigte Google bis vor kurzem nach wie vor Suchergebnisse an.

Mittlerweile liegen Google bereits mehrere Zehntausend Löschanträge vor.

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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