Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Suchergebnissen und dem Schutz der Privatsphäre wird Google zwar bestimmte Ergebnisse innerhalb Europas ausblenden - doch das heißt nicht, dass diese Ergebnisse gelöscht werden. Außerhalb Europas werden die Ergebnisse weiterhin sichtbar sein - vermutlich sogar dann, wenn eine Google-Version eines Landes aufgerufen wird, in dem die Ergebnisse ausgeblendet werden müssen.
So einfach ist das mit dem Recht auf Vergessen dann doch nicht. Von Vergessen kann gar keine Rede sein - eher von einem Wegschauen. Und dieses Wegschauen ist auch noch sehr eingesdchränkt. In allen NIcht-EU-Versionen von Google werden auch die Ergebnisse weiterhin angezeigt werden, die in der EU nicht mehr erscheinen dürfen. Doch darüber hinaus wird es vermutlich auch so sein, dass die Ergebnisse selbst dann sichtbar sein werden, wenn beispielsweise google.de aus einem Nicht-EU-Land wie etwa den USA aufgerufen wird.
Und wie sieht es aus, wenn man aus einem EU-Land heraus die Google-Version eines Nicht-EU-Landes aufrufen möchte? Vermutlich wird es auch hier nicht schwer sein, die betreffenden Suchergebnisse aufzurufen.
Fazit: Ein Feigenblatt, mehr nicht
Unterm Strich leistet Google seinen Verplichtungen mit den geringst möglichen Auswirkungen Folge. Der Vorgang zeigt, dass es schwierig ist, mit nationalen Gesetzen globale Strukturen ändern zu wollen. Was immerhin durch das Ausblenden der Suchergebnisse erreicht wird, sind zufällige unerwünschte Suchergebnisse, auf die man nun nicht mehr so leicht stoßen kann wie zuvor. Wer aber gezielt nach privaten Informationen sucht, der wird diese auch finden - egal, ob vorher ein Formular ausgefüllt wurde oder nicht.
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