Das so genannte Recht auf Vergessen betrifft nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinen in der EU. Nun hat Bing angekündigt, ebenfalls Möglichkeiten für das Stellen von Löschanträgen zu schaffen.
Microsoft hat dazu gerade ein Dokument in seiner Onlinehilfe bereitgestellt. Darin heißt es wörtlich:
We’re currently working on a special process for residents of the European Union to request blocks of specific privacy-related search results on Bing in response to searches on their names.
Auch wenn die Zahl der Löschanträge bei Bing vermutlich nicht so hoch werden wird wie beim Konkurrenten Google - hier liegen mittlerweile mehr als 40.000 Anträge vor - müssen auch Bing und andere Suchmaschinenanbieter Vorkehrungen treffen, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nachkommen zu können.
Google wird auf seinen Suchergebnisseiten vermutlich einen Hinweis anzeigen, wenn bestimmte Treffer ausgeblendet wurden. Außerhalb der EU werden die ausgeblendeten Ergebnisse zudem weiterhin sichtbar sein.
Manuel Roth+
arbeitet derzeit bei der 1&1 Internet AG in der Softwareentwicklung. E-Mail-Adresse: manuel.roth(at)seo-suedwest.de
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