Per Disavow-Tool abgewertete URLs sollten nicht ungeprüft wieder freigegeben werden. Das wäre übereilt, wie John Müller von Google meint.
Mit Googles Disavow-Tool ist es so eine Sache: In den meisten Fällen ist es nicht nötig, Backlinks mithilfe des Tools abzuwerten. Das ist laut Google nur dann notwendig, wenn eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links gegen eine Website besteht oder wenn eine solche Maßnahme befürchtet wird.
Doch wie sieht es aus, wenn für eine Website in der Vergangenheit viele Backlinks per Disavow abgewertet wurden und man nun vor der Frage steht, ob die Abwertung weiterhin bestehen bleiben soll? Eine solche Situation kann zum Beispiel dann entstehen, wenn man eine zuvor anderweitig genutzte Domain kauft.
John Müller von Google empfiehlt, die Abwertung nicht ungesehen aufzuheben. Das wäre vorschnell und genauso falsch wie zum Beispiel das ungeprüfte Löschen alter Redirects:
"A simple way to do it might be to work out what you'd disavow now, and go from there. Blindly saying disavows are unnecessary seems to be a bit rushed. That's kinda like saying old redirects don't matter, let's delete them all."
Gibt es für eine Website eine Disavow-Datei, bleibt wohl nichts anderes übrig, als deren Einträge Zeile für Zeile zu prüfen und jeweils zu entscheiden, ob die Abwertung bestehen bleiben oder entfernt werden soll.
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