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SEO-News

Google: 'Admin' als Name für Autor kann nur für YMYL-Sites problematisch sein

Christian Kunz
25. Oktober 2021
Zuletzt aktualisiert: 03. März 2022

AutorenangabeDie Verwendung von 'Admin' als Name des Autoren oder der Autorin ist auf den meisten Websites unkritisch. Vorsicht sollte bei sensiblen Themen aus dem YMYL-Bereich gelten.

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Auf vielen Websites und Blogs erscheint in den Beiträgen der Name der Person, die den Beitrag verfasst hat. Je nach Konfiguration des Content Management Systems und je nach dem eingetragenen Nutzernamen kann hier aber auch etwas wie "Admin" stehen. Ist es aus SEO-Sicht problematisch, wenn der Autor oder die Autorin nicht mit dem wirklichen Namen erscheint?

John Müller sagte dazu in den Google Search Central SEO Office Hours vom 22. Oktober, diese Frage basiere auf den Google Quality Rater Guidelines und hier speziell mit dem Thema E-A-T, was für "Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness" steht.

Die Angabe von "Admin" sei normalerweise kein Problem. Lediglich bei sensiblen Websites zu Themen wie Finanzen oder Gesundheit, in denen es besonders auf die Vertrauenswürdigkeit und die Autorität ankomme, sei das anders. Für die meisten Themen wie Theater- oder SEO-News spiele das aber keine Rolle.

Google kennzeichnet sensible Branchen mit einer existentiellen Bedeutung mit der Abkürzung "YMYL", was für "Your Money, Your Life" steht.

Müller sagte weiter, zu überlegen wäre, statt eines sehr allgemeinen Namens wie "Admin" eher komplett auf die Angabe des Autoren zu verzichten oder einfach "Website" zu verwenden.

Im Zusammenhang mit bestimmten strukturierten Daten solle man aber aufpassen, denn hier könne es passieren, dass der Autorenname in den Rich Results erscheine. Verwende man "Admin" als Name, sollte man besser auf die betreffenden strukturierten Daten verzichten.

Vor einigen Wochen hatte sich Google zu anonym verfassten Beiträgen geäußert. Der komplette Verzicht auf die Namensangabe kann notwendig sein, um den Autor oder die Autorin zu schützen, zum Beispiel bei politischer Verfolgung. In diesem Zusammenhang hieß es von John Müller, die Angabe des Autoren sei keine zwingende Voraussetzung. Ideal sei der Verzicht aus Nutzersicht jedoch nicht.

 

Titelbild: Copyright Artur - Fotolia.com

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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