Vor dem Entfernen einer Disavow-Datei sollte geprüft werden, ob die darin enthaltenen Links noch bestehen und Schadenspotential bergen.
In einer Disavow-Datei kann man URLs und Domains bei Google einreichen, deren Links nicht für die betreffende Website gewertet werden sollen. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn gegen eine Website eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links verhängt wurde und es keine Möglichkeit gibt, diese Links zu entfernen.
Wenn eine Disavow-Datei gelöscht wird, entfällt damit auch die Abwertung der in ihr enthaltenen Links. Daher sollte man eine Disavow-Datei nicht vorschnell löschen.
John Müller schrieb dazu auf Twitter, wenn man die betreffenden Links weiterhin abwerten wolle, dann sei es eine gute Idee, die Datei zu behalten. Man solle überlegen, warum man die Links hinzugefügt habe und prüfen, was sich seither geändert habe. Auf dieser Grundlage könne dann gehandelt werden:
"If you want to disavow those links, then it's probably a good idea to keep the file. I'd consider why you added those entries, and work out what has changed since then, and take action based on that."
Umgekehrt gilt aber auch: Links sollten nicht leichtfertig und ungeprüft in eine Disavow-Datei aufgenommen werden. Es kann passieren, dass ein vermeintlich schädlicher Link einen positiven Beitrag für die Rankings leistet und dessen Abwertung per Disvavow den Rankings der verlinkten Website schadet.
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