Inhalte, die auf Systemen von Google gehostet werden, erhalten dadurch keine Vorteile in der Suche. Auch bei solchen Inhalten muss darauf geachtet werden, dass sie crawlbar und indexierbar sind.
Wer Inhalte auf Google-Systemen wie Blogger oder Google Sites anbietet, darf dadurch keine Vorteile in der Suche erwarten. John Müller erklärte dazu in den Google Search Central SEO Office Hours vom 29. April, auch bei solchen Inhalten müsse darauf geachtet werden, dass Google sie crawlen und indexieren könne. Außerdem müsse Google zunächst einmal auf solche Inhalte aufmerksam gemacht werden. Es sei also keinesfalls so, dass Inhalte auf Google-Systemen automatisch in der Suche landeten.
Zudem sei es möglich, so Müller weiter, auf Plattformen wie Blogger Konfigurationen vorzunehmen, die Google das Crawlen erschweren würden - im Vergleich zur Standardkonfiguration. Hier müsse also darauf geachtet werden, dass ein Zugriff durch Google möglich sei.
Für das Hosting auf Systemen von Google gelten also die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie für andere Hosting-Plattformen auch. Wer eine Plattform von Google zur Veröffentlichung von Inhalten verwendet, nur um Vorteile in der Suche zu erhalten, dürfte also enttäuscht werden.
SEO-Newsletter bestellen