Google verkündet in seinem AdWords-Blog, dass Inserenten bei AdWords ab dem 14. September auch auf Keywords bieten dürfen, die auf Marken anderer Unternehmen lauten. Als Grundlage für diese Entscheidung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angeführt, nachdem Google mit diesem Vorgehen keine Markenrechte verletzt.
Inhaber betreffender Marken haben allerdings das Recht, sich bei Google zu beschweren, wenn sie der Auffassung sind,
dass die inserierenden Unternehmen durch ihre Anzeigen die Kunden verwirren. Für Inserenten bei AdWords eröffnet diese Änderung eine Reihe neuer Möglichkeiten. Die Optimierung von Kampagnen kann nun gezielter erfolgen. Werbetreibende müssen aber weiterhin beachten, keine falschen Tatsachen vorzuspiegeln und nur für diejenigen Produkte bzw. Keywords Anzeigen zu schalten, für die sie auch das entsprechende Angebot vorhalten.