Jobangebote, die vorübergehend pausieren, müssen nach der Pause nicht erneut und mit neuer URL in Google for Jobs gepostet werden. Das gilt solange, wie man sich auf die betreffenden Stellen weiter bewerben kann.
Google for Jobs ist eine wichtige Traffic-Quelle für viele Job-Plattformen und Unternehmen, die Stellenangebote veröffentlichen.
Sie benötigen SEO-Beratung für Ihre Website?
Damit Google die richtigen und passenden Jobs anzeigen kann, müssen die Angaben in den strukturierten Daten stimmen. Verstöße gegen die Richtlinien für Google for Jobs können dazu führen, dass Google die Jobangebote der betreffenden Websites weniger oder gar nicht mehr anzeigt.
In diesem Zusammenhang hat jetzt ein Nutzer auf Mastodon die Frage gestellt, ob Jobangebote, die für eine längere Zeit pausieren, erneut und mit einer neuen URL angelegt werden sollten, wobei das aktuelle Veröffentlichungsdatum hinzugefügt wird. Das könne irreführend sein, wenn Google das Jobangebot prüfe und zum Beispiel feststelle, dass dieses schon einma, bereits drei Monate zuvor veröffentlicht worden war.
John Müller antwortete, er glaube nicht, dass das ein Problem sei, solange man keine Jobangebote veröffentliche, auf die man sich nicht mehr bewerben könne.
In den Google-Richtlinien steht dazu folgender Hinweis:
Jobs, auf die man sich nicht mehr bewerben kann, müssen auf eine der folgenden Arten entfernt werden. Wenn die entsprechenden Stellenausschreibungen nicht zeitnah gelöscht werden, kann dies manuelle Maßnahmen nach sich ziehen.
Dauerhaft nicht mehr verfügbare Stellenangebote müssen demnach schnellstmöglich entfernt werden, um eine manuelle Maßnahme zu vermeiden. Für lediglich pausierte Jobangebote, auf die man sich weiter bewerben kann, gilt das nicht.
SEO-Newsletter bestellen