OpenAI kann einen Zwischenerfolg im Rechtsstreit wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen verbuchen. Eine US-Bundesrichterin in New York wies am Donnerstag eine Klage gegen das Unternehmen ab, in der dem Unternehmen die missbräuchliche Verwendung von Artikeln verschiedener News-Publisher vorgeworfen wird.
Nach Meinung der Bundesrichterin Richterin Colleen McMahon konnten die News-Publisher Raw Story und AlterNet nicht belegen, dass ihnen aufgrund der Nutzung ihrer Inhalte durch OpenAI ein erheblicher Schaden entstanden sei. Sie ermöglichte den Unternehmen jedoch, eine neue Klage einzureichen, wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass es ihrer Meinung nach schwierig werde, einen spürbaren Schaden zu belegen.
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Die abgewiesene Klage war im Februar eingereicht worden. Der Vorwurf lautet, OpenAI habe Tausende von Artikeln ohne Einwilligung zum Trainieren von ChatGPT verwendet, und der Chatbot reproduziere das urheberrechtlich geschützte Material in seinen Antworten. Im Gegensatz zu ähnlichen Klagen beschuldigen Raw Story und AlterNet OpenAI, die Copyright Management Informationen (CMI) aus den Artikeln entfernt zu haben.
RawStory übernahm AlterNet im Jahr 2018. Der Anwalt des Unternehmens zeigte sich zuversichtlich, dass man die Bedenken des Gerichts in einer neuen, angepassten Klageschrit ausräumen könne.
OpenAI sieht sich einer Reihe von Klagen von Technikunternehmen, Künstlern und anderen Autorinnen und Autoren geschützter Werke gegenüber. Zu diesen gehört auch die New York Times.
Die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten wie dieser könnten Signalwirkung auf die zukünftige Entwicklung von Sprachmodellen und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken durch große Tech-Unternehmen wie OpenAI haben.