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BundestagJetzt ist es also passiert: Der Bundestag hat das Leistungsschutzrecht mit größerer Mehrheit als erwartet verabschiedet. 293 Parlamentarier stimmten für das Gesetz, nur 243 dagegen. Die Koalitionsräson hat sich also durchgesetzt. Der Verabschiedung war noch eine kurzfristige Änderung des Gesetzentwurfs vorausgegangen, so dass nun die Verwendung von Snippets nicht mehr grundsätzlich lizenzpflichtig sind. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat Stellung nehmen.

 

Leistungsschutzrecht entschärft

Die ursprüngliche Forderung des Gesetzentwurfs, dass selbst kleinste Auszüge von Webseiten lizenzpflichtig sein sollen, wurde aufgeweicht. Kleine Textschnipsel sollen nicht unter das Leistungsschutzrecht (LSR) fallen. Dies hatte der Ausschuss von CDU und FDP kurzfristig beschlossen. Ursprünglich hatten die Verleger gefordert, selbst minimale Auszüge lizenzpflichtig zu machen

Wörtlich zitiert Spiegel Online aus der schriftlichen Begründung des Änderungsantrags:

 

Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen

 

Wie geht es nun weiter?

Zunächst einmal wird der Bundesrat sich mit dem Gesetz befassen. Hier verfügt Rot-Grün über eine Mehrheit. Eine grundsätzliche Ablehnung ist hier überraschenderweise nicht zu beobachten. Vielmehr soll das Gesetz so modifiziert werden, damit es die Bezahlmodelle der Verleger stärken kann. Doch die Opposition kann hier höchstens eine Aufschiebung erreichen, denn letztendlich wird das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sein: Es handelt sich nämlich um ein so genanntes Einspruchsgesetz. Dass es zum Inkrafttreten des Gesetzes vor der anstehenden Bundestagswahl kommen wird, dürfte jedoch unwahrscheinlich sein.

Sollte es tatsächlich dazu kommen, so bedeutet dies nach Meinung vieler Politiker eine große Rechtsunsicherheit, da das Gesetz große Interpretationsspielräume bietet. Die Befürchtungen gehen bis hin zum Auslaufen vieler bis jetzt erfolgreicher Webseiten und Apps, die sich dem Thema Nachrichten widmen.

Eines ist klar: Durch die heutige Entscheidung hat der Internet-Standort Deutschland Schaden erlitten. Viele Investoren werden es sich nun gründlich überlegen, ob sie sich im betreffenden Umfeld zwischen Nachrichten und dem Web engagieren sollen. Die Verlage haben einen Pyrrhussieg errungen - sollte sich nämlich der Branchen-Riese Google aufgrund der herrschenden Unklarheit zurückziehen, werden sie eine wichtige Besucherquelle verlieren. Aber dafür haben sie sich wenigstens politisch durchgesetzt.

PDF: Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht

Sieben Fakten zum Leistungsschutzrecht

 

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