Immer wieder liest man von vermeintlichen Abstrafungen durch Google, doch in vielen Fällen liegt keine Penalty oder manuelle Maßnahme vor. Abstrafungen werden häufig mit einfachen algorithmischen Bewertungen verwechselt.
"Straft Google eine Website wegen Duplicate Content ab?" Solche und ähnliche Fragen zeigen, dass der Unterschied zwischen einer simplen algorithmischen Bewertung, die nichts mit einer Strafe zu tun hat, auf der einen Seite sowie Penalties und manuellen Maßnahmen auf der anderen Seite noch immer vielen nicht klar ist.
Abstrafung: Penalty und manuelle Maßnahme setzen Verstoß gegen Googles Webmaster-Richtlinien voraus
Die Trennung ist recht einfach: Eine algorithmische oder auch eine manuelle Abstrafung durch Google kann dann erfolgen, wenn eine Website gegen Googles Webmaster-Richtlinien verstößt. Das kann auf viele verschiedene Arten geschehen wie zum Beispiel durch zu viele unnatürliche Links, durch Cloaking, also das Vortäuschen anderer Inhalte für den Googlebot, oder auch durch sogenannte Doorway Pages, bei denen viele Seiten geschaffen werden, nur, um die Nutzerinnen und Nutzer aus der Suche auf eine bestimmte Zielseite zu geleiten.
In solchen Fällen ist eine Abstrafung bzw. eine Penalty durch die jeweiligen Algorithmen, aber auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Google Spam-Team möglich. Im ersten Fall spricht man von einer algorithmischen, im zweiten Fall von einer manuellen Penalty bzw. einer manuellen Maßnahme. Ein Beispiel für eine algorithmische Penalty ist die Abwertung von Websites mit zu vielen unnatürlichen Links durch den Penguin-Algorithmus und die damit verbundenen Updates. Auch eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links ist möglich.
Anders als bei einer algorithmischen Penalty erhält man bei einer manuellen Maßnahme einen Hinweis in der Google Search Console und hat die Gelegenheit, die Ursachen der Abstrafung zu entfernen und einen sogenannten Reconsideration Request einzureichen.
Sowohl algorithmische als auch manuelle Penalties können schwere Konsequenzen nach sich ziehen, die bei schlechteren Rankings für einzelne Keywords beginnen und bis zur kompletten Deindexierung einer Website aus der Suche führen können.
Eine Abstrafung liegt dagegen nicht vor, wenn eine Website zum Beispiel wegen fehlender Relevanz, nicht optimierten Metadaten oder zu hohen Ladezeiten schlechtere Rankings erhält. Hier werden einfach andere Seiten besser bewertet. Eine Abstrafung ist das nicht.
Auch der Verlust an Sichtbarkeit im Zusammenhang mit einem Google Core Update stellt keine Abstrafung dar, sondern lediglich eine im Vergleich zu anderen Websites schlechtere Bewertung der Relevanz und der Qualität. Und schon gar nicht gibt es Abstrafungen wegen Phänomenen wie Duplicate Content oder einer doppelten H1-Überschrift.
Fazit
Bei Problemen auf einer Website ist es also wichtig, diese klar und korrekt zu benennen. Optimierungsbedarf und damit verbundene, schlechtere Rankings stellen keine Abstrafung dar, sondern lediglich eine ganz normale Bewertung durch Googles Algorithmen. Eine Penalty und damit eine Abstrafung setzt einen Verstoß gegen Googles Webmaster-Richtlinien voraus.
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