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SEO-News

Recht auf Vergessen - Bing jetzt auch dabei

Christian Kunz
17. Juli 2014
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2014

 BingJetzt bietet auch Bing die Möglichkeit, das Ausblenden von Suchergebnissen zu beantragen. Das neue Antragsformular ist gerade live gegangen. Google hatte schon vor einigen Wochen vorgelegt. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

 

Das Formular bietet Bürgern aus der EU sowie der Schweiz und Norwegen die Möglichkeit, unliebsame Einträge aus den Suchergebnissen von Bing entfernen zu lassen. Neben dem Namen und dem Land, in dem man wohnt, sind noch zusätzliche Angaben erforderlich, etwa zu der Frage, ob man eine Person des öffentlichen Lebens ist oder aktuell oder zukünftig eine Rolle in der Gemeinde / Region in Verbindung mit Führungs- oder ähnlichen Aufgaben spielen wird.

Bing: Antrag zum Ausblenden von Suchergebnissen

Quelle: Bing

 

Zusätzlich muss man sich durch das Hochladen entsprechender Dokumente legitimieren.

 

 

Ursache für das Löschangebot von Google und Bing ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach haben Bürger der EU in bestimmten Fällen das Recht darauf, nicht in den Suchergebnissen zu erscheinen. Inzwischen liegen bei Google bereits zahlreiche Anträge auf Entfernen von Suchergebnissen vor.

Google hat zur Abwägung der Fälle hinsichtlich der Balance zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Wissen ein Expertengremium mit hochrangigen Wissenschaftlern und Politikern eingesetzt.

 

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