Das Recht auf Vergessen und kein Ende: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte jetzt das von Google angewandte Löschverfahren. Der Vorwurf: Durch die angewandten Praktiken würden die betreffenden Seiten sogar noch mehr ins Rampenlicht gezerrt.
Wörtlich sprach der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Capsar gegenüber der WirtschaftsWoche von einer "Verwässerung" des Rechts auf Vergessenwerden. Zum einen kritisiert er, dass die betreffenden Ergebnisse nur auf Google Deutschland ausgeblendet würden und beispielsweise auf Google.com weiterhin zu finden seien.
Zweitens bemängelte er die Meldungen, die Google an Webseitenbetreiber erstatte, wenn bestimmte Seiten ausgeblendet würden. Auf Basis dieser Meldungen würden wiederum Sammlungen von gelöschten Seiten entstehen, wie sie etwa auf der Seite hiddenfromgoogle.com existiert. Dadurch würden die betreffenden Fälle verstärkt ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gezerrt.
Das Recht auf Vergessen basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und verpflichtet Betreiber von Suchmaschinen, Suchergebnisse in solchen Fällen auf Verlangen auszublenden, in denen bestimmte Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Neben Google hat inzwischen auch Bing ein Formular für Löschanträge live genommen.