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SEO-News

Google: wann URLs von der Disavow-Liste entfernt werden können

Christian Kunz
31. Oktober 2016
Zuletzt aktualisiert: 31. Oktober 2016

DisavowIn bestimmten Fällen kann man die URLs schädlicher Links wieder von der Disavow-Liste entfernen, ohne dass es negative Auswirkungen für die verlinkte Seite hat. Trotzdem gilt: Auch zukünftig wird man nicht ohne das Disavow-Tool auskommen.

Im Zusammenhang mit dem letzten Penguin-Update war auch immer wieder die Frage gestellt worden, ob denn jetzt auf den Einsatz des Disavow-Tools zum Abwerten schädlicher Links verzichtet werden könne. Dies hatte zuletzt Gary Illyes von Google verneint.

Dennoch gibt es Fälle, in denen zumindest einzelne URLs aus der Disavow-Datei entfernt werden können. Das sei laut Johannes Müller dann gegeben, wenn die betreffenden Links "nicht mehr bestehen oder auf 'nofollow' gesetzt sind". Das bedeutet jedoch auch: Solange dies nicht garantiert werden kann, müssen die entsprechenden URLs auf jeden Fall auf der Disavow-Liste bestehen bleiben.

Johannes Müller auf Twitter zum Thema Disavow

 

Also gilt auch in Zeiten der Echtzeit-Erkennung von Links durch Penguin: Zur Sicherheit sollte man zweifelhafte Links bzw. die Domains oder URLs, von denen sie stammen, auf die Disavow-Liste schreiben.

 

Titelbild © Krasimira Nevenova - Fotolia.com

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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