Die Abwertung von mobilen Webseiten mit Interstitials greift nur dann, wenn diese direkt nach dem Sprung von der Suchergebnisseite auf die Landing Page angezeigt werden.
In der nächsten Woche ist es soweit: Ab dem 10. Januar wird Google gegen mobile Seiten mit störenden Interstitials eine Penalty verhängen, die sich in schlechteren Rankings widerspiegeln wird. Betroffen sind zum Beispiel Werbeeinblendungen, die zuerst weggeklickt werden müssen, bevor man die Inhalte einer Seite sehen kann.
Doch bereits vor dem Inkrafttreten dieser Maßnahme waren einige Ausnahmen verkündet worden: So sind zum Beispiel rechtlich oder religiös bedingte Einblendungen ausgenommen. Auch Interstitials, die beim Verlassen einer Seite angezeigt werden, sind nicht betroffen.
Aber der Geltungsbereich der Penalty ist noch geringer: Wie Johannes Müller von Google per Twitter schreibt, geht es nur um den Sprung von der Suchergebnisseite auf die Landing Page einer Webseite. Wenn auf der Webseite anschließend beim Aufruf einer weiteren Seite ein Interstitial angezeigt wird, ist das dagegen kein Problem für Google.
Nachfolgend ist der Tweet von Johannes Müller zu sehen:
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