Das Recht auf Vergessen zieht weitere Kreise. Im Gegensatz zu den bisherigen Fällen in der EU hat nun ein kanadisches Gericht angeordnet, dass Google bestimmte Suchtreffer weltweit ausblenden muss. Der Konzern wehrt sich.
Im konkreten Fall hatte der Hersteller von Netzwerkkomponenten Equustek verlangt, dass ein Netz von Webseiten von den Suchergebnisseiten ausgenommen wird, die nach Auskunft des Unternehmens früheren Teilhabern gehören. Diese wiederum nutzten Firmengeheimnisse, um illegal Konkurrenzprodukte herzustellen und zu verkaufen.
Laut einem Bericht der kanadischen Webseite The Globe and Mail wurde am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen Google verhängt - trotz Googles Einwänden, dass kanadische Gerichte keine Verfügungsgewalt gegen den in Mountain View, Kalifornien beheimateten Konzern hätten.
Das Gericht ist jedoch der Auffassung, dass dies sehr wohl der Fall ist, weil Google im Raum British Columbia Ads verkaufe und seine Suchtechnologie dazu verwende, diese Anzeigen auf Kunden aus British Columbia auszurichten.
Im Gegensatz zu den bisherigen Fällen in der EU kann dieses Vorgehen viel weitreichendere Folgen haben, denn hier wird tatsächlich das weltweite Ausblenden von Suchergebnissen verlangt. Bisher war man davon ausgegangen, dass dies nur für die Suchergebnisse in dem jeweiligen Land gelte und auch nur dann, wenn die Suchmaschine aus dem betreffenden Land heraus aufgerufen werde.
Google wird nach eigener Aussage vor ein Berufungsgericht ziehen, den British Columbia Court of Appeals, der gleichzeitig das höchste Gericht des Staates ist.
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