Bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht mehr viel Zeit. Webseiten sollten bis dahin an die neuen Anforderungen angepasst werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Auch die AMP-Varianten von Webseiten müssen den neuen Vorgaben entsprechen. Eine neue Komponente des AMP-Frameworks kann dabei helfen, die Vorgaben zu erfüllen.
Im Zuge des Brexit kommt es für britische Inhaber von .eu-Domains zu einem bedeutenden Einschnitt: Sie verlieren ihre .eu-Domains bzw. können solche Domains nicht mehr registrieren.
Google und andere Suchmaschinen müssen Inhalte und Links nicht vor deren Veröffentlichung überprüfen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Allerdings müssen die Betreiber von Suchmaschinen reagieren, wenn konkrete Hinweise auf eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegen.
Die Entscheidung eines US-Bundesgerichts bedroht all diejenigen, die Inhalte aus Tweets oder anderen Quellen in die eigene Webseite einbetten. Sie könnten in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten. Das Gericht stellt sich mit seiner Entscheidung gegen eine jahrelange Praxis, nach der Inhalte, die nicht auf dem eigenen Server gehostet werden, als unkritisch angesehen werden.
Der deutsche SEO-Dienstleister Searchmetrics hat ein wichtiges Gerichtsverfahren gegen einen US-amerikanischen Konkurrenten gewonnen. Dieser hatte Searchmetrics beschuldigt, mehrere seiner Patente zu verletzen.
In den Bemühungen um einen einheitlichen Binnenmarkt verfolgt die EU Pläne, das Geoblocking zu verhindern und damit EU-Bürgern die Möglichkeit zu verschaffen, unabhängig von ihrem Wohnort Online-Shopping betreiben zu können. Dazu gehört auch ein Verbot erzwungerener Weiterleitungen auf andere Länder-Domains, die zur Zeit noch von vielen E-Commerce-Plattformen praktiziert wird.
Im Zusammenhang mit der jüngsten Strafe gegen Google wegen der Bevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnissen hat die EU-Kommission Beratungsleistungen in SEO- und SEM-Fragen ausgeschrieben. Bis zu zehn Millionen Euro werden dafür bezahlt.
Kanadas oberstes Gericht hat in einem Fall entschieden, dass Google bestimmte Suchergebnisse weltweit löschen muss. Was bedeutet das für die Informationsfreiheit im Netz?
Wer Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte setzt, die widerrechtlich und gegen den Willen des Rechteinhabers veröffentlicht wurden, kann damit nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen das Urheberrecht verstoßen.
Zur Umsetzung des sogenannten Rechts auf Vergessen will jetzt auch Bing betroffene Suchergebnisse weltweit ausblenden. Damit folgt das Unternehmen einer Praxis, die bei Google bereits angewandt wird.
Google wehrt sich gegen die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde, derzufolge des Unternehmen Links, die unter das sogenannte Recht auf Vergessen fallen, weltweit löschen müsste.
Wer Bilder aus Foto-Archiven, sogenannten Fotostocks, verwendet, sollte aufpassen, wenn es um das Teilen auf Facebook geht. Beispiel Fotolia: Zwar räumt die Standard-Lizenz Möglichkeiten zum Teilen der Bilder auf sozialen Netzwerken ein, aber nur mit Einschränkungen.
Google muss sich im US-Bundesstaat Mississippi Untersuchungen durch die Generalstaatsanwaltschaft wegen angeblich gefährdender Inhalte in den Suchergebnissen stellen. Das hat ein Berufungsgericht entschieden. Google sieht die Untersuchungen als Bedrohung der Freiheit im Internet an.
Google ist gemäß der geltenden Definition in der Europäischen Union keine Suchmaschine. Dazu fehlen einige Eigenschaften. Allerdings dürfte es schwierig werden, die EU-Definition überhaupt zu erreichen.
Im Streit um das sogenannte Recht auf Vergessen hat die französischen Datenschutzbehörde jetzt eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Das jüngste Entgegenkommen Googles in der Sachr hat offenbar nicht ausgreicht, um die Behörde zufriedenzustellen.
Google warnt Blogger jetzt ausdrücklich davor, werbebasierte Artikel nicht entsprechend zu kennzeichnen. Eine moderne Form der Onlinewerbung besteht darin, dass Unternehmen Blogger mit kostenlosen Produkten oder Dienstleistungen versorgen, damit die Blogger als Gegenleistung darüber schreiben.