Google kann recht gut zwischen Interstitials unterscheiden, die Werbung enthalten und solchen, die aus rechtlichen Gründen angezeigt werden. Bestimmte technische Faktoren können dennoch zu Problemen beim Indexieren führen.
Störende Interstitials können von Google seit 2017 mit schlechteren Rankings für die betreffenden Websites bestraft werden. Interstitials sind Einblendungen, die sich über die eigentlichen Inhalte einer Website legen. Sie enthalten oftmals Werbung.
Es gibt aber auch Interstitials, die aus rechtlichen Gründen eingeblendet werden, zum Beispiel auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder zur Altersabfrage.
Solche Interstitials kann Google erkennen, so dass diese normalerweise kein Problem beim Indexieren darstellen. Das erklärte Johannes Müller im Webmaster-Hangout vom 15. November. Dazu sei nicht einmal eine bestimmte Kennzeichnung der Interstitials nötig.
Allerdings sollte man darauf achten, dass die Implementierung des Interstitials nicht die eigentlichen Inhalte der Website verdrängt, etwa durch einen Redirect oder dadurch, dass die Inhalte erst nach dem Wegklicken des Interstitials nachgeladen werden. Der Googlebot weiß in solchen Fällen nämlich nicht, das bestimmte Handlungen nötig sind, um die Inhalte nachzuladen.
Sollte es ein solches grundsätzliches Problem auf einer Website geben, würde sich dies in der Suche ohnehin eindeutig bemerkbar machen, weil Google dann nur die Inhalte des Interstitials und nicht die der Website indexieren würde.
Das alles dürfte auch für religiös bedingte Interstitials gelten. Google hatte im Jahr 2016 erklärt, diese genauso zu behandeln wie rechtlich bedingte Interstitials.
Wenn die Interstitials für Nutzer aus den USA nicht angezeigt werden, so sei dies laut Müller ohnehin kein Problem, weil Google aus den USA crawlt.